I.4 DEFINITION DIE ROLLE DES SCHULDNERS
Sie haben u.U. mit Interesse verfolgt, wie sich Ihr Stand als Schuldner im Zwangsversteigerungsverfahren darstellt.
Eigentlich sind Sie als Betroffener im Zwangsversteigerungsverfahren total nebensächlich; Sie sind lediglich Beteiligter in einem Verfahren, dessen Ausgang von vornherein feststeht:
Ihr Grundbesitz wird versteigert, sonstige Vollstreckungsmöglichkeiten ausgeschöpft, verwertbare Besitztümer werden verwertet, Ihre pfändbaren Einkommensbestandteile werden einbehalten, Ihre Existenz wird vernichtet, Sie leisten irgendwann vor oder nach der Versteigerung die Eidesstattliche Versicherung.
Alsdann feststeht, dass bei Ihnen verwertbares Eigentum nicht mehr vorhanden ist, kassiert Ihre Bank die Kreditausfallversicherung ab. Sie laufen Gefahr, dass man Ihnen aufgrund der vollstreckbaren Titel (Laufzeit 30 Kalenderjahre) noch jahrzehntelang nachstellt.
Eine funktionierende Bankverbindung haben Sie längst nicht mehr; Sie geraten mehr und mehr ins soziale Abseits.
Sie meinen, dies sei ein Einzelschicksal?
Dieses Schicksal haben bereits Millionen von Mitbürgern – verschuldet oder unverschuldet – erlitten; mehr als vier Millionen Haushalte in Deutschland erhalten von ihrer Bank keine Auszahlungen mehr, wenn überhaupt noch eine Bankverbindung existiert.
Durch BASEL II wurde die Grundlage dafür geschaffen, weitere Millionen Bürger des Mittelstandes von ihrem Vermögen, insbesondere ihrem Grund- und Immobilienvermögen, zu befreien. Diese erfüllen sodann den als wertvoll einzustufenden volkswirtschaftlichen Zweck, zur finanziellen Gesundung der „angeschlagenen“ Banken beizutragen. Der zu leistende Beitrag besteht im Wertvollsten, was diese Bundesbürger aufbringen können: Sie verlieren ihre bürgerliche Existenz und damit Familienglück und Altersversorgung.
Sie selbst werden einräumen müssen, dass die bei Ihnen bevorstehende oder bereits angeordnete Zwangsversteigerung Sie nicht aus dem Nichts heraus überraschend getroffen hat;
So war schon seit Jahren ein finanzieller Niedergang festzustellen, bedingt durch die verschiedensten Gründe, sei es Arbeitslosigkeit, Krankheit, gewerblicher Misserfolg oder einfach nur finanzielle Dummheit.
Sie haben sich natürlich rechtzeitig um Alternativen bemüht, haben nach Kräften Finanzierungsmöglichkeiten bei weiteren Banken oder auch bei Verwandten ausgeschöpft, sind auch auf die verlockenden Inserate hereingefallen, die Ihnen unerschöpflichen Reichtum aus sogenannten Investment- oder Trading-Geschäften versprechen; anlässlich der schier unglaublichen Möglichkeiten dieser Geschäfte haben Sie letzte finanzielle Reserven mobilisiert, um die vergleichsweise geringen „Projektgebühren“ aufzubringen, und haben letztendlich erkannt, dass Sie lediglich um Ihre Ersparnisse gebracht worden sind.
Ihre Bank hat Sie bereits mehrfach zu Gesprächen eingeladen, mit der Vorgabe, um gemeinsame Lösungen bemüht zu sein; dann haben Sie die Erfahrung gemacht, dass trotzdem Sie mehrfach größere Beträge locker gemacht und bei der Bank eingezahlt haben, eine Verbesserung Ihrer Situation nicht eingetreten ist.
Natürlich leidet Ihre finanzielle Situation weiter Not; Sie führen natürlich, um das Vertrauen Ihres Kreditgebers nicht zu verlieren, weiterhin Ihr laufendes Konto bei Ihrem Kreditgeber.
Dieses laufende Konto unterliegt längst der Kreditüberwachung; Einzahlungen auf das Konto werden natürlich anstandslos entgegengenommen; so werden z.B. Ihr Monatsgehalt und das Kindergeld ohne jedes Problem auf Ihrem Konto vereinnahmt. Nur mit den Verfügungen vom Konto gibt es insoweit Probleme, als jede einzelne Verfügung von einem Disponenten der Kreditüberwachung genehmigt werden muss.
Das bedeutet natürlich, dass vollkommen zu vernachlässigende Überweisungen bzw. Lastschriften wie z. B. der Beitrag für die Krankenversicherung, für Lebensversicherungen, Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung, Tageszeitung, Premiere-Abo, Telefonrechnungen nicht mehr planmäßig bedient werden, sodass Sie auch hier bereits in Probleme geraten sind.
Längst haben Sie eine Sammlung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden angelegt, der Gerichtsvollzieher ist Ihr ständiger Gast, den Postboten sehen Sie am liebsten nur von hinten, und Sie sehnen sich nach jedem Sonntag bzw. postzustellfreien Feiertag, weil Sie wenigstens dann etwas durchatmen können.
Post öffnen Sie übrigens überhaupt nicht mehr; von Zeit führen Sie Ihre Post ungeöffnet waschkorbweise Ihrem Kachelofen zu.
Sie besitzen und betreiben zwar ein Handy, haben jedoch von Handy-Vertrag auf Pay-Card umgestellt, nicht weil es bequemer ist, sondern weil Ihre Bank Sie mit den Abbuchungen der Telefongesellschaft „hat hängen lassen“.
Ihre Wirtschaftsauskunft hat längst den Umfang der Gesamtausgabe des Telefonbuches von Berlin oder Hamburg, in Leder gebunden.
Auch haben Sie, zugunsten der Bedienung Ihrer Bank, schon einmal damit begonnen, Steuern nicht mehr vollständig oder auch nicht rechtzeitig anzumelden, zu erklären und/oder abzuführen; damit ist vorprogrammiert, dass Ihnen demnächst auch das örtliche Finanzamt auf die Pelle rückt.
Dies alles haben Sie vernachlässigt, um den Traum vom eigenen Heim nicht zu verlieren. Sie haben, wenn auch nicht immer vollständig bzw. rechtzeitig, mehr schlecht als recht die Raten für Ihren Immobilienkredit gezahlt.
Sie haben eigentlich, ohne es sich selbst eingestehen zu wollen – oder zu können – jegliche Lebensfreude und Kraft verloren; diese Feststellung gilt für alle Bereiche.
Sie haben zugunsten der Erhaltung des Traumes vom Eigenheim alles geopfert.
Ohne dies auch nur im Entferntesten anzuerkennen,. hat die Bank sich doch zu dem „ultimativen“ Schritt entschlossen; sie hat den „finalen“ Schuss abgesetzt und die Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens gegen Sie beantragt.
Sie erkennen nun, dass Ihre Strategie, „es irgendwie doch noch zu regeln“, keinen Erfolg haben wird.
Dass Sie bereits seit vielen Jahren wie ein „Schuldknecht“ gelebt haben, dass Sie Ihre eigene Identität quasi verleugnet haben, bzw. jegliche privaten Interessen zurückgestellt haben, nur um der Bank zu Willen zu sein, bzw. um sich in einem möglichst günstigen Licht darzustellen, dies alles zählt nicht mehr.
Ihre Bank oder Ihr Kreditinstitut hat nur noch eines im Sinn:
Zügige Durchführung des Zwangsversteigerungsverfahrens, mittels Einschal-tung des zuständigen Amtsgerichtes als williges Werkzeug
Herstellung des sogenannten „Schadensfalles“ als Grundlage für die Geltendmachung des „Schadens“ bei der Kreditausfallversicherung (siehe hierzu auch I.3 – Aufsatz: VERSTEIGERUNG AUS DER SICHT DES INSIDERS).
Das Folgende erwartet Sie:
Ihr Grundbesitz wird versteigert, sonstige Vollstreckungsmöglichkeiten ausgeschöpft, verwertbare Besitztümer werden verwertet, Ihre pfändbaren Einkommensbestandteile werden einbehalten, Ihre Existenz wird vernichtet, Sie leisten irgendwann vor oder nach der Versteigerung die Eidesstattliche Versicherung.
Alsdann feststeht, dass bei Ihnen verwertbares Eigentum nicht mehr vorhanden ist, kassiert Ihre Bank die Kreditausfallversicherung ab. Sie laufen Gefahr, dass man Ihnen aufgrund der vollstreckbaren Titel (Laufzeit 30 Kalenderjahre) noch jahrzehntelang nachstellt.
Die Vernichtung Ihrer kompletten Existenz ist vorprogrammiert!
Das zuständige Amtsgericht misst Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Betroffener nur noch eine Statistenrolle zu; je weniger Ärger Sie bereiten, indem sie z.B. keine Anträge stellen oder auf Rechtsmittel verzichten, desto besser sind Sie gelitten.
Auch werden Anträge und Rechtsmittel vom Gläubiger als störend empfunden, weil sie zum einen den zügigen Verfahrensfluß behindern, zum anderen der Gläubiger zu jedem Ihrer Anträge und Rechtsmittel gehört werden muss, d.h. er muss Stellungnahmen abgeben. Dies stellt nach Ansicht der Gläubiger eine unentschuldbare Belästigung dar, weil Sie Ihrem Schicksal der Zwangs-versteigerung doch nicht entgehen werden.
Dafür werden die Amtsgerichte schon sorgen.
Durch die „zügige“ Durchführung des Verfahrens tut man Ihnen sogar einen Gefallen, da ja die Entstehung weiterer Zinsen durch die Zwangsversteigerung verhindert wird.
Dass durch die Zwangsversteigerung die lästige Nebenwirkung für Sie auftreten kann, dass Sie nach Versteigerungstermin und Räumung auf der Straße sitzen, bzw. mit Ihrer Familie das Angebot Ihrer Gemeinde annehmen und Ihr selbstbestimmtes Leben künftig in einer Sozialwohnung mit Toilette im Hof fristen werden, ist eben so und muss in den Augen des Gläubigers als Schicksalsschlag hingenommen werden.
So schreibt auch Stöber, Kommentar zum ZVG, dass gewisse Härten nicht sittenwidrig sind und daher der Zwangsvollstreckung auch nicht entgegenstehen, sie sind als zwangsläufige Auswirkung der Zwangs-vollstreckung vom Gesetzgeber „gewollt“ und vom Schuldner daher einfach hinzunehmen.
Wehren Sie sich nach Kräften, und treffen Sie Gegenmaßnahmen, solange Sie hierzu noch in der Lage sind!
Vermeiden Sie, dass diese gesetzlich gewollten Härten auch Sie und Ihre Familie treffen! Lesen Sie als nächstes Kapital II.5 dieses Leitfadens!
Wenden Sie danach die Werkzeuge dieses Leitfadens an!
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